Mittwoch, 19. Dezember 2018

Schuluntersuchungen und ihre Tests



Eine liebe Freundin von mir muss mit ihren Zwillingen zur Schuleingangsuntersuchung. Ihre Kinder kommen im Sommer in die Schule. Sie soll eine Begleitperson mitbringen, damit ein Kind nicht allein vor der Tür warten muss, erzählt sie mir, und ich komme gerne mit.
Schon im Vorfeld hat es eine ausführliche Befragung zu den Kindern gegeben, die die junge Mutter sorgfältig, wenn auch ein bisschen unwillig ausgefüllt hat. „Haben Sie Ihr Kind gestillt“, lautet eine Frage, und eine andere „Konnte Ihr Kind krabbeln, bevor es laufen lernte?“ Über eine Frage aber machen wir uns besonders lustig: „Wie lange sitzt Ihr Kind vor dem Computer oder Fernseher?“, lautet sie. Und dazu gibt es noch ein Multiple Choise-Verfahren zum Ankreuzen: Ein bis zwei Stunden, drei bis fünf Stunden oder mehr als fünf Stunden. Selbst schuld, wenn man das Kreuzchen am letzten Satz macht. Doch über allem schwebt die Sorge: Welche Schlüsse zieht man in der Schule aus einer Antwort? Hat man gleich die Vermutung, wenn ein Kind nicht gestillt wird, wurde es vernachlässigt? Und wenn es nicht krabbeln konnte, haben sich dann vielleicht die Synapsen im Kopf nicht verbunden? Und wehe, wenn das Kind lange vor dem Computer hängt. Dann ist es doch grundsätzlich ADHS-gestört.
Ich frage mich, ob es überhaupt erlaubt ist, solche privaten Antworten zu verlangen, und das ausgerechnet zu Zeiten, in der immer wieder nach der Einhaltung des Datenschutzes gefragt wird. „Ich hätte den Zettel nicht ausgefüllt“, sage ich. „Aber dann ist dein Kind ja gleich unten durch“, befürchtet die Freundin.

1 Kommentar:

  1. Ja, als Mutter hast du heute echt verloren, wenn dein Kind nicht mit spätestens 18 den Nobelporeis hat, das ist dann eindeutig Elternversagen. o.o

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