Freitag, 17. Januar 2014

Auskunft auf Bezügemitteilung




Jeden Monat trudelt sie bei mir ein, die „Auskunft auf Bezügemitteilung“ des Landesamtes für Besoldung und Versorgung.
- gesamter steuerpflichtiger Bezug: 0,00 €
- davon Lohnsteuer: 0,00 €
- davon Solidaritätszuschlag 0,00€
Jedes Mal bin ich überrascht, verwirrt, verwundert. Was soll denn auch
anderes darin stehen, wenn ich doch seit 2002 nicht mehr im Dienst bin?
Und warum bekomme ich diese Abrechnung immer noch? Hier hätte doch der Staat die Möglichkeit, Papier, Umschlag und vor allem Briefmarken zu sparen, ganz abgesehen von der Zeit, die das Eintüten des Briefes macht.
Immer auch frage ich mich, was ich mit dieser Mitteilung machen soll. Soll ich sie wegwerfen? Aber ein amtliches Papier wirft man nicht einfach in den Mülleimer. So loche ist es und hefte es zu meinen Unterlagen, die Jahr für Jahr immer dicker werden.  
Und insgeheim hoffe ich doch, dass eines Tages – ganz heimlich und unvorhergesehen – ein anderer Betrag darin zu finden ist.  

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