Eine liebe Freundin von
mir muss mit ihren Zwillingen zur Schuleingangsuntersuchung. Ihre Kinder kommen
im Sommer in die Schule. Sie soll eine Begleitperson mitbringen, damit ein Kind
nicht allein vor der Tür warten muss, erzählt sie mir, und ich komme gerne mit.
Schon im Vorfeld hat es
eine ausführliche Befragung zu den Kindern gegeben, die die junge Mutter
sorgfältig, wenn auch ein bisschen unwillig ausgefüllt hat. „Haben Sie Ihr Kind
gestillt“, lautet eine Frage, und eine andere „Konnte Ihr Kind krabbeln, bevor
es laufen lernte?“ Über eine Frage aber machen wir uns besonders lustig: „Wie
lange sitzt Ihr Kind vor dem Computer oder Fernseher?“, lautet sie. Und dazu
gibt es noch ein Multiple Choise-Verfahren zum Ankreuzen: Ein bis zwei Stunden,
drei bis fünf Stunden oder mehr als fünf Stunden. Selbst schuld, wenn man das Kreuzchen
am letzten Satz macht. Doch über allem schwebt die Sorge: Welche Schlüsse zieht
man in der Schule aus einer Antwort? Hat man gleich die Vermutung, wenn ein
Kind nicht gestillt wird, wurde es vernachlässigt? Und wenn es nicht krabbeln
konnte, haben sich dann vielleicht die Synapsen im Kopf nicht verbunden? Und
wehe, wenn das Kind lange vor dem Computer hängt. Dann ist es doch grundsätzlich
ADHS-gestört.
Ich frage mich, ob es
überhaupt erlaubt ist, solche privaten Antworten zu verlangen, und das
ausgerechnet zu Zeiten, in der immer wieder nach der Einhaltung des
Datenschutzes gefragt wird. „Ich hätte den Zettel nicht ausgefüllt“, sage ich. „Aber
dann ist dein Kind ja gleich unten durch“, befürchtet die Freundin.
Ja, als Mutter hast du heute echt verloren, wenn dein Kind nicht mit spätestens 18 den Nobelporeis hat, das ist dann eindeutig Elternversagen. o.o
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